Haupt- und Abgasuntersuchung

Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt je nach Alter und Fahrzeugart alle 1 bis 3 Jahre eine Sicherheitsüberprüfung Ihres Fahrzeugs im Rahmen der Hauptuntersuchung, meist ist hierfür auch die Abgasuntersuchung notwendig. Eine gültige HU-Plakette ist die Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Jeden Dienstag und Freitag kommt ein Prüfer der Prüforganisationen Dekra, TÜV oder GTÜ zu uns ins Haus. Morgens gebracht – abends gemacht, das ist unser Angebot für Sie. Rufen Sie doch gleich bei uns an oder vereinbaren Sie direkt einen für Sie angenehmen Termin.

Voll- und Einzelabnahme

Gemeinsam mit allen drei Prüforganisationen bieten wir auch die Möglichkeit der sogenannten Vollabnahme nach §21 StVZO direkt bei uns im Haus an. Sie benötigen solch ein Vollgutachten beispielsweise in folgenden Fällen:

  • zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
  • zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
  • zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren

Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Prüforganisationen, z.B. hier

Die Möglichkeiten der individuellen Anpassung für Ihr Fahrzeug sind schier grenzenlos. Spezielle Sportfelgen oder Reifen, die keine Freigabe für Ihr Fahrzeug haben, oder Umbauten wie das Anbringen von Tuning -Teilen können eine Abnahme nach § 19 StVZO, die sogenannte Einzelabnahme, notwendig machen. Wenn Sie eine Veränderung an Ihrem Fahrzeug planen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir planen mit Ihnen die Um- oder Anbauten am Fahrzeug und klären gemeinsam mit den Experten vom TÜV Süd, ob eine Eintragung notwendig ist. Speziell zum Thema Tuning hat der TÜV Süd eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht, die Ihnen nähere Informationen liefert und die wir Ihnen hier verlinkt haben. 

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Auch die Begutachtung nach § 23 StVZO führen wir gerne direkt bei uns im Haus durch. Hierbei werden die verordnungsrechtlichen Anforderungen an einen Oldtimer im Rahmen der Begutachtung das Fahrzeug überprüft. Sie müssen ihr Fahrzeug nicht erst zu einem DEKRA oder TÜV Standort bringen, um das für ein Historisches Kennzeichen notwendige Gutachten für Ihren Oldtimer in Auftrag zu geben. Wir erledigen das gerne für Sie direkt bei uns vor Ort. Den Anforderungskatalog des TÜV Süd finden Sie hier

Oldtimer oder spezielle und seltene Fahrzeuge stellen oftmals einen Sammlerwert dar, der bei einem Verkauf oder im Schadensfall relevant sein kann. Gerne beraten wir Sie auch zu den Möglichkeiten eines Wertgutachtens, das ebenfalls vor Ort für Sie erstellt werden kann.